Dienstleistung: Die Erstellung von Webseiten barrierefrei nach den Vorlagen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle Webseiten von Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten oder mit einem Jahresbilanzsumme von über 2 Mio. barrierefrei nach Vorlage des BFSG sein.
In diesem Zusammenhang stehe ich gern als Ansprechpartner zur Verfügung bzw. kümmere ich mich, um die Einhaltung nach dem BFSG Ihrer Webseite.
Haben Sie Fragen schreiben Sie einfach eine Email mit Ihren Anliegen an: mailto@k123onstanten.net.


Anfragen bitte per Email, Danke.